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Die Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen und die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Hamburg haben sich in einem neuen Vertrag in der häuslichen Krankenpflege darauf geeinigt, Hamburger Pflegediensten mit Tarifbindung mehr Geld zu zahlen, wenn dadurch die Mitarbeitenden besser entlohnt werden. Die Vergütungserhöhung beträgt 2,5 Prozent und gilt rückwirkend ab dem 1. Juli. Bei Anbietern, die nicht nach Tarif zahlen, wird ein abgestuftes Verfahren angewandt. Claudia Straub, Referatsleiterin Pflege der Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen, sagte, dass man mit der Vereinbarung zu einer angemessenen Entlohnung von Pflegekräften beitragen möchte und diese ein Signal an Pflegedienste sein soll, stärker auf eine vernünftige Bezahlung der Mitarbeitenden zu achten.
Ein neues Vergütungsmodell für Operationen, bei dem ambulante und stationäre Leistungen gleich bezahlt werden, hat die Technikerkrankenkasse (TK) in Thüringen gestartet. Dabei sind die Fallpauschalen im Krankenhaus (DRG) und der Vergütungskatalog für ambulant tätige Ärzte (EBM) laut TK die Grundlagen für die neuen „Hybrid-DRG“. Daraus kalkuliere man dann einen Mischpreis für operative Eingriffe.
Die Bertelsmann-Stiftung kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die bestehenden Wirtschaftsförderungsprogramme und der Innovationsfond nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der entsprechenden Anbieter zugeschnitten seien.
Wie der Deutsche Pflegerat (DPR) Anfang August mitgeteilt hat, hat der DPR die Errichtung einer Gründungskonferenz für eine Bundespflegekammer zusammen mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz beschlossen. Damit ist der Startschuss für eine gemeinsame und einheitliche Selbstverwaltung aller professionellen Pflegeberufe auf Bundesebene gefallen.
Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) nannte die in Sachsen eingerichtete Datenbank zu Angeboten rund um die Pflege, ein bundesweit einzigartiges Portal. Dieses Portal ist für die Kommunen ein Planungsinstrument, da alle statistischen Informationen einfließen.
Bei einem Pressegespräch in Berlin forderte der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ein eigenständiges Altenpflegeministerium. Thomas Greiner, Präsident des AGVP sagte, dass die Pflege den großen Stellenwert bekommen sollte, den sie mit Blick auf die demografische Entwicklung hat. Von der nächsten Bundesregierung erwarte der AGVP deshalb ein Bekenntnis zur stationären Altenpflege – „in Worten und Taten“.
Die Gesetzesinitiative zur verpflichtenden Einführung von Stationsapothekern an niedersächsischen Kliniken wird vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) befürwortet und unterstützt. Es sei die Pflicht eines Krankenhauses, jedem Patienten die beste Behandlung und Pflege zukommen zu lassen, heißt es in einer Pressemitteilung des ADKA. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hingegen protestiert gegen den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung und argumentiert, dass nicht genügend Fachkräfte und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden seien.
Insgesamt 85.000 Menschen dürfen in Deutschland nicht wählen, da für sie aufgrund einer Behinderung ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist. Diese Regelung bezeichnete Janina Bessenich, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, dem Evangelischen Pressedienst (epd) gegenüber nun als verfassungswidrig. Mit einer Aufhebung des Wahlausschlusses rechnet sie in der kommenden Legislaturperiode.
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